Allgemein Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung

  1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Aufträge im Rahmen der Personalvermittlung über „Die Personalfabrik“, „recruiting-germany“, „care4travel“, „jorbis“ und “kodimed“ als Service der „Die Personalfabrik GmbH“, nachfolgend als Agentur bezeichnet. Die AGBs sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages und jeder Vermittlung und treten sowohl bei schriftlicher wie auch bei mündlicher Vereinbarung mit dem Kunden in Kraft. Der Kunde wird durch diese Vereinbarung nicht verpflichtet, weitere Personalvermittlungen über die Agentur in Anspruch zu nehmen. 

    Die Agentur vermittelt Personal und berät den Kunden hinsichtlich der Besetzung neuer Stellen und schlägt dem Kunden geeignete Kandidaten proaktiv oder im Rahmen eines Suchauftrages vor. Die Aufträge werden in bester Art und Weise im Wege der persönlichen Betreuung, über die Internetplattformen (diepersonalfabrik.de, kodimed.de, care4travel.de, jorbis.de, recruiting-germany.com) und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Auftragsgebers durchgeführt. Für den Kunden entstehen nur im Erfolgsfall Kosten, d.h. wenn ein Vertragsabschluss zwischen einem von der Agentur vorgestellten Kandidaten und dem Auftraggeber zustande kommt. Für die Personalvermittlung im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelten gesonderte Bestimmungen. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 
     
  2. Profildaten, Geheimhaltung und Datenschutz
    Daten über zu besetzende Positionen und über Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vermittlung erforderlich ist. Der Bewerber übermittelt der Agentur alle erforderlichen Informationen und stellt relevante Zeugnisse und Urkunden in Kopie zur Verfügung. Der Bewerber ermächtigt die Agentur Daten im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit potenziellen Auftraggeber zu übermitteln. 

    Die Agentur übermittelt die Dossiers der Bewerber im Auftrag des Bewerbers. Der Kunde verpflichtet sich, die übermittelten Personaldossiers der Bewerber und die dort enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Referenzauskünfte dürfen nur nach Rücksprache mit dem Bewerber eingeholt werden. Die Personaldossiers dürfen nicht direkt verwendet oder an Dritte weitergegeben werden und bleiben mit Ausnahme des Personaldossiers eines vom Kunden angestellten Bewerbers Eigentum der Agentur. 

    Alle Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5 Bundesdatenschutzgesetz, und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. 
     
  3. Vermittlungsvertrag und Vergütung
    Über die Leistungen zwischen Kunde und Bewerber bzw. der Fachkraft wird ein schriftlicher Dienstvertrag geschlossen, welcher der Agentur in Kopie zur Verfügung gestellt wird. Der Bewerber verpflichtet sich vor Aufnahme der Tätigkeit, dem Kunden entsprechende Qualifikationsnachweise im Original vorzulegen. Für die Abrechnung der Leistungen ist ein Stundennachweis zu führen und regelmäßig, spätestens wöchentlich an die Agentur zu übermitteln. Sofern seitens des Bewerbers nicht anders gewünscht, erstellt die Agentur die Rechnung für die erbrachten Leistungen im Namen des Bewerbers an den Kunden. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden zu den vertraglich fixierten Konditionen.
     
  4. Haftung und Mitverantwortung
    Die gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird daher von der Agentur nicht übernommen. Die Agentur übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen. 

    Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob der Bewerber die Anforderungen erfüllt. Er prüft insbesondere vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der Originalurkunden (wie Zeugnis, Qualifikationen, Personalausweis) ob die rechtlichen sowie die fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für die angefragten Aufgaben erfüllt sind. Soweit die Agentur aufgrund vom Kunden zu vertretenden Verstößen gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei. Die Agentur weist darauf hin, dass bei einer Empfehlung eines ausländischen Bewerbers, der eine Arbeitsgenehmigung benötigt, die Tätigkeit erst aufgenommen werden darf, sobald das Arbeitsamt die Arbeitsgenehmigung erteilt hat.
     
  5. Versicherungsschutz
    Bei Vertragsabschluss stellt der Kunde sicher, dass für den Bewerber eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung, für die aus der selbständigen Tätigkeit folgenden Haftungsrisiken, gegeben ist. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gilt: Der Bewerber ist aufgrund der bestehenden Haftpflichtversicherungsregelungen für die erbrachten Leistungen und während der Tätigkeit für den Kunden in dessen für die Leistungen bestehende Berufshaftpflichtversicherung einbezogen. Unabhängig davon kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bewerber vor Aufnahme seiner Tätigkeit als Selbständiger eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweist. 
     
  6. Personalvermittlung und Provisionsanspruch
    Die Leistungen der Agentur sind für den Bewerber kostenfrei. Dem Kunden berechnet die Agentur für ihre Tätigkeit eine Provision. 

    Ein Anspruch für die Agentur entsteht, falls innerhalb von 12 Monaten nach Bewerberpräsentation ein Beschäftigungsverhältnis oder Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem durch die Agentur präsentierter Bewerber zustande kommt. Bei Einstellung eines vorgestellten Bewerbers wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von fünfundzwanzig Prozent des zukünftigen Bruttojahresgehaltes beim Kunden bzw. Arbeitgeber fällig. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsprovision, sind möglich und gelten vorrangig. Der Kunde ist verpflichtet Auskunft über das mit dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. Für eine weitere Vermittlung des gleichen oder eines anderen Bewerbers wird eine erneute Provision fällig. 
     
  7. Sonstiges
    Der Kunde steht dafür ein, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern sie einen Dienstvertrag mit dem Bewerber eingehen, selbst die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahekommt. Alle Beziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur unterstehen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur. Die vorliegenden AGBs sind verbindlich und ab September 2025 gültig und ersetzen sämtliche zuvor getroffenen Vereinbarungen. 

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